Die Ermittlung von Immobilienwerten in Deutschland folgt standardisierten Verfahren, um den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB zu bestimmen.

Je nach Immobilientyp und Zweck der Bewertung kommen unterschiedliche Methoden zum Einsatz.

Es gibt drei gängige Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien.
Welches Verfahren genutzt wird, hängt primär von der Art der Nutzung ab:
  • Vergleichswertverfahren:

Dieses Verfahren wird in den meisten Fällen für Verkehrswertgutachten bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken genutzt. Der Verkehrswert der Immobilie leitet sich aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage ab.

  • Ertragswertverfahren:

Es findet Anwendung bei Wertermittlung von vermieteten Immobilien (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte). Hier steht die Rendite im Vordergrund; der Immobilienwert berechnet sich aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten.

  • Sachwertverfahren:

Dieses Verfahren wird vor allem für die Ermittlung des Verkehrswertes bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäuser angewandt, wenn kein Vergleichswert vorliegt. Es addiert den Bodenwert und die Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich der altersbedingten Abnutzung.

Maßgebliche Wertfaktoren:

  • Lage: Region, Stadtteil, Infrastruktur und direkte Nachbarschaft.
  • Zustand & Baujahr: Sanierungsstau, energetischer Standard (Energieklasse) und Modernisierungen.
  • Ausstattung: Qualität der Materialien, Heizungssystem, Balkon/Garten oder Stellplätze.

Zweck der Wertermittlung von Immobilien:

  • Ermittlung des Immobilienwertes bei Trennung / Scheidung
  • Bei Schenkungen bzw. Übertragungen
  • Vermögensauseinandersetzungen im Erbfall / Pflichtteilsansprüche
  • Vormundschaftsangelegenheiten; Pflegeangelegenheiten, etc.
  • Feststellung von Verkehrswerten für Kauf oder Verkauf
  • Steuerliche Angelegenheiten zur Vorlage beim Finanzamt
  • Prüfung von Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheiden;
  • für private Vermögensaufstellungen
  • Plausibilitätsprüfung anderer Verkehrswertgutachten

 

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