Kosten für Immobilengutachten
Ich erstelle keine kostenlosen Einschätzungen oder Wertermittlungen für Immobilien.
Das Honorar kann frei verhandelt werden. Es wird dann ein Pauschalhonorar bei Auftragsunterzeichnung vereinbart. Dadurch sind die Kosten bereits am Anfang klar und transparent. Gerade bei Objekten mit einem im Vorfeld schwer abschätzbaren Verkehrswert werden Sie dies zu schätzen wissen.
Des Weiteren lässt sich das Honorar über eine Gebührentabelle berechnen. Je höher der Verkehrswert, desto höher das Honorar. Eine Honorartabelle führt aber häufig zu ungerechten Ergebnissen. Denn warum sollte das Honorar bei gleichem Aufwand möglicherweise doppelt so hoch sein, nur weil zum Beispiel eine Immobilie in Hamburg-Blankenese steht und nicht in Hamburg-Harburg?
Je höher der Aufwand, desto höher das Honorar. Als Faustregel lässt sich sagen, dass eine Ermittlung des Immobilienwertes für ein Einfamilienhaus, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte am günstigsten ist. Dann kommen Eigentumswohnungen, Rechte oder Belastungen, Gewerbeobjekte, Bürohäuser, Hotels und Spezialimmobilien.
Verkehrswertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB umfasst zwischen 50 und 100 Seiten und muss von Gerichten und Behörden anerkannt werden. Es muss gewissen Formalien entsprechen, damit es nicht vom Gericht, dem Finanzamt oder anderen dritten Parteien angegriffen werden kann. Die damit verbundenen Qualitäten und zeitliche Aufwände haben selbstverständlich Ihren Preis.
Honorar: ab 2.500 € netto.
Plausibilitätsprüfung anderer Verkehrswertgutachten
Gerne überprüfe ich für Sie die Verkehrswertgutachten anderer Sachverständiger auf Plausibilität. Gerade in strittigen Auseinandersetzungen über den Immobilienwert bietet es sich an, einen zweiten Sachverständigen hinzuzuziehen. Dann geht es darum, die Bewertung eines anderen Immobiliengutachters auf formelle Fehler und falsche Wertberechnungen zu überprüfen. Plausibilitätsprüfungen rechne ich mit einem Stundenhonorar ab, wobei ich Ihnen im Vorwege den Aufwand mitteile.
Honorar: 150 € netto/ Stunde
Kurzgutachten
Kurzgutachten bieten sich zur Kaufpreisüberprüfung an. Bei Kurzgutachten wird eine grobe Ermittlung des Immobilienwertes vorgenommen. Auf Plausibilisierungsverfahren wird verzichtet. Kurzgutachten werden nicht von Gerichten und Behörden anerkannt.
Honorar: ab 1.500 € netto.
